Was bedeutet Selbstverantwortung?
Der Unternehmer (Betreiber) ist verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren und zu gestalten. Dieser Selbstverantwortungsgedanke kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber (Unternehmer):
Dies geschieht vor dem Hintergrund allgemein formulierter Schutzziele der BetrSichV (und des ArbSchG).
Die Betreiberverantwortung für die Betriebssicherheit ist - wie zuvor erwähnt - im Geflecht der nationalen und europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Bestimmungen (siehe oben) zu sehen.
Der Betreiber (der Arbeitgeber) ist eigenverantwortlich tätig. Es findet keine Enthaftung durch staatliche Überwachungsstellen und deren Zertifikate statt.
Warum muss Verantwortung gerichtsfest geregelt sein?
Arbeitschutzgesetz § 13 – Abs. 2 :
(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Hinweis in der amtlichen Begründung zum ArbSchG aufgrund der Bundestagsberatungen ( BT 13/3540 und BT 13/4857 ):
„[…] die Beauftragung[…]erfolgt in Schriftform. Die Schriftform dient der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. „
Welche wichtigen Aufgaben sind zur Gestaltung einer rechtssicheren Organisation durchzuführen?
Oberste Verantwortung hat immer der Unternehmer; bei mangelhafter Wahrnehmung der Maßnahmen
- Vorwurf eines Organisationsverschuldens -
Der Unternehmer muss diesen Teil seiner Unternehmerpflichten, die er selbst bzw. andere „elektro-technische Laien“ in Führungspositionen nicht wahrnehmen können auf eine als verantwortliche Elektrofachkraft geeignete „befähigte“ Person übertragen ( DIN VDE 1000-10, Abschnitt 6 ).
Welche Maßnahmen sind zur Implementierung einer rechtssicheren Organisation im Elektrobereich durchzuführen?